Selektivvertrag zur Fortführung der erprobten ACHT-Versorgungsleistungen

Seit dem 1. Juli 2023 können Versicherte der AOK Bayern am Folgevertrag ACHT teilnehmen.

Im Anschluss an die ärztliche Leistungsphase im Innovationsfondsprojekt ACHT Ende 2022 regelt seit 1. Juli 2023 ein dreijähriger Folgevertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der AOK Bayern und den an ACHT beteiligten Adipositaszentren die Fortführung der erprobten ACHT-Versorgungsleistungen. Im Rahmen des Selektivvertrags werden bereits während der Evaluationsphase des Innovationsfondsprojekts die aufgebauten Versorgungsstrukturen und digitalen Komponenten weiter genutzt.
Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt in der Versorgung von Patientinnen und Patienten nach einer Adipositas-Operation.

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